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Sie können die Formulare ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben
und an die Adresse
der DEiN eG. schicken. DEiN Postanschrift
Sollte Ihr Browser ein direktes Ausfüllen der Formulare nicht unterstützen, müssen Sie
das Dokument erst abspeichern und dann ausfüllen. Natürlich können Sie das Formular
auch einfach ausdrucken und per Hand ausfüllen.
Die Jahresabschlüsse der DEiN eG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Den Bundesanzeiger finden Sie unter https://www.bundesanzeiger.de
Wenn Sie den Suchbegriff DEiN eG eingeben, werden die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2013 angezeigt.
Hier beantworten wir Ihre Fragen:
FAQ
Wir sind ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine weitgehend dezentrale und nachhaltige Energieversorgung in Niestetal und in der Region engagieren. Wir wollen die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bei uns in der Gemeinde voranbringen und dadurch aktiv die Gemeinde Niestetal bei ihrem Klimaschutzkonzept unterstützen.
Als Mitglied der Genossenschaft ist man Anteilseigner in einem Unternehmen, das den Zweck hat, die Interessen der Mitglieder zu fördern. Mit den Anteilen beteiligt sich die Genossenschaft an mehreren Projekten, die Gewinne erwirtschaften. Die Gewinne werden in Form einer Dividende an die Mitglieder ausgezahlt.
DEiN ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für die gute Sache engagieren. Wir sind unabhängig, demokratisch und nur den Interessen der Mitglieder verpflichtet.
Werden Sie Mitglied. Kaufen Sie Anteile. Machen Sie mit.
Die Einlagen werden in erneuerbare Energien in der Region investiert. So z.B. in Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen Siehe PROJEKTE.
Wir streben eine weitgehend dezentrale Energieversorgung unter Nutzung erneuerbarer Energieträger an. Damit wollen wir die ökonomische Abhängigkeit von überregionalen Energieversorgern mindern und die Gemeinde Niestetal bei der Verwirklichung ihres Konzeptes zum Klimaschutz unterstützen. Die Wirtschaftskreisläufe vor Ort und letztlich die Bürger unserer Region sollen davon profitieren.
Wir streben für unsere Mitglieder eine Dividende von 2% oder mehr an.
Dies kann jedoch wegen der Abhängigkeit von Wind und Sonne schwanken und nicht garantiert werden. Über die Höhe der Dividende für das vorangegangene Geschäftsjahr beschließt die jährlich stattfindende Generalversammlung.
Hierzu gibt es Informationen auf der Seite PROJEKTE.
Sehr sicher! Aufgrund verschiedener Regelungen gelten Genossenschaften allgemein als die insolvenzsicherste Gesellschaftsform. Das Risiko beschränkt sich jedoch grundsätzlich nur auf die Höhe der jeweils gezeichneten Anteile.
Die erste Dividende in Höhe von 2 % wurde in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 ausgeschüttet.
Für das Geschäftsjahr 2021 lag die Dividende bei 4,0 % !
Ja, sehr gerne.
In der Bürger-Energiegenossenschaft Niestetal können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn Sie für Ihre Kinder Genossenschaftsanteile erwerben wollen, geben Sie auf dem Mitgliedsantrag den Namen Ihres Kindes an und schreiben den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben muss ein Erziehungsberechtigter.
Ja.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre auf das Ende eines Geschäftsjahres. Der Auszahlungsanspruch entsteht erst nach rechtskräftiger Feststellung des Jahresabschlusses.
Ja, diese Person muss jedoch Mitglied der DEiN eG sein oder werden. Am besten setzen Sie sich bei entsprechender Absicht frühzeitig direkt mit dem Vorstand in Verbindung.
Nein. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile.
Nein. Sie sollten an der mindestens einmal im Jahr stattfindenden Generalversammlung teilnehmen. Darüber hinaus würden wir uns über eine aktive Mitarbeit natürlich freuen. Sprechen Sie uns einfach an. Gegen Werbung für DEiN im Freundes- und Bekanntenkreis haben wir natürlich auch nichts einzuwenden.
Nein. Der Kauf der Anteile kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Ja. Dividenden müssen mit in die Steuererklärung aufgenommen werden. Die jährliche Ausschüttung wird wie ein Zinsertrag betrachtet. Daher ist die Genossenschaft verpflichtet, wenn ihr kein Freistellungsauftrag vorliegt, die Kapitalertragssteuer abzuziehen und dem Finanzamt zu überweisen.
Die Kapitalsteuer beträgt pauschal 25 %, hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von 9 % (Hessen).
Auf der mindestens einmal im Jahr stattfindenden Generalversammlung haben Sie eine Stimme.
Kritik, Anregungen usw. sind aber jederzeit willkommen.
Ein Anteil kann vererbt werden, wenn sich die Erben auf einen Nachfolger bzw. Eintretenden in das Mitgliedschaftsverhältnis einigen. Andernfalls erfolgt die Auszahlung. Ein Erbe kann gegebenenfalls auch einen Teil seiner Anteile auf einen weiteren Erben übertragen. Dafür muss er aber in einem ersten Schritt die Nachfolge antreten.
Meine Frage wird hier nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden?
Schreiben Sie uns: info@dein-niestetal.de